Wohnungsgeberbescheinigung für Umzug & Ummeldung

Wohnungsgeberbescheinigung für Umzug & Ummeldung

In Deutschland herrscht eine allgemeine Meldepflicht (allgemeine Meldepflicht in Deutschland). Das bedeutet, dass jede Person mit Wohnsitz in Deutschland hier gemeldet sein muss und das Amt über seinen aktuellen Lebensmittelpunkt zu informieren hat. Nach einem Umzug muss der neue Wohnort der zuständigen Meldebehörde persönlich innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Wer bereits in unserem Staat gemeldet ist, kann sechs Monate eine weitere Wohnung beziehen, ohne sich ummelden zu müssen. Wird diese Frist überschritten, ist eine Ummeldung innerhalb der nächsten 14 Tage erforderlich. Anstatt den Hauptwohnsitz zu ändern, kann alternativ auch ein Zweitwohnsitz eingetragen werden, für den auch wieder eine 14-tägige Frist gilt. Wird die Ummeldung in diesen zwei Wochen mutwillig oder versehentlich versäumt, muss auf die Kulanz des Amtes gehofft werden, da dieses das Recht hat ein
Ordnungsgeld von bis zu 1.000 € zu erheben.

Wie funktioniert die Ummeldung beim Meldeamt?

Wie funktioniert die Ummeldung beim Meldeamt?

Für die Ummeldung des Wohnsitzes ist das Einwohnermeldeamt zuständig – in manchen Orten heißt dieses auch Bürgerbüro oder Bezirksamt. Solange die Ummeldung in der vorgegebenen Frist erfolgt, ist diese meist kostenfrei, manchmal wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 20 € erhoben. Deshalb sollten Sie zur Ummeldung immer etwas Bargeld dabeihaben, ebenso wie ihren Personalausweis oder gegebenenfalls Ihren Reisepass, Ihre Wohnungsgeberbestätigung und Ihr ausgefülltes, unterschriebenes Anmeldeformular, welches Sie vom zuständigen Amt erhalten.

Dokumente zum Ummelden des Wohnsitzes:
☑ Bargeld
☑ Identitätsnachweis
☑ Anmeldeformular
☑ Wohnungsgeberbestätigung


Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Wohnungsgeberbestätigung, Wohnungsgeberbescheinigung, Vermieterbestätigung und
Vermieterbescheinigung – all diese Begriffe meinen das Gleiche: Einen Nachweis vom Vermieter, dass der Mieter wirklich in dessen Wohnung lebt. Dieser ist laut § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.html ; § 19 BMG) in Deutschland Pflicht und muss vom Vermieter ausgestellt werden. Er dient dazu, Scheinwohnsitze zu verhindern und die Anmeldung Ihres Wohnungswechsels offiziell zu machen.

Ein Mietvertrag kann die Wohnungsgeberbescheinigung nicht ersetzten, da dieser in der Regel nicht alle nötigen Daten enthält. Dazu zählen:
  • Name / Anschrift des Vermieters
  • ggf. Name / Anschrift des Eigentümers
  • Namen der meldepflichtigen Personen
  • Anschrift der Wohnung
  • Einzugsdatum
  • Unterschrift des Vermieters

Wie funktioniert die Ummeldung mit der Wohnungsgeberbescheinigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung muss nicht zwangsläufig vom Vermieter ausgefüllt werden, sondern kann beispielsweise auch durch den Hausverwalter erfolgen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Die Daten werden elektronisch direkt an das Einwohnermeldeamt übermittelt und der Mieter erhält eine Zuordnungsnummer für seine persönliche Ummeldung beim Amt. Oder die Daten werden schriftlich vom Vermieter erfasst und anschließend vom Mieter beim Amt vorgelegt. Für diese Variante kann der Vermieter entweder selbst einen Text aufsetzen oder die online Wohnungsgeberbestätigungs-Muster (https://form.hannover-stadt.de/pdf/meldewesen/wohnungsgeberbestaetigung.pdf ; Wohnungsgeberbestätigung als pdf-Vorlage) nutzen.

Ausnahmeregelungen für die Ummeldung

Ausnahmeregelungen für die Ummeldung

  • Beim Umzug ins Ausland: Normalerweise ist für die Ummeldung beim Meldeamt nur die Wohnungsgeberbescheinigung des Einzuges in die neue Wohnung relevant. Wird der Wohnsitz jedoch ins Ausland verlegt, benötigt das Amt jedoch eine Auszugsbestätigung.
  • Beim Umzug in vermietete Wohnung: Ist die Wohnung bereits vermietet und Sie ziehen nur als Untervermieter ein (z.B. bei Familienmitgliedern, Partnern, WGs), erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung in diesem Fall nicht von Ihrem Vermieter, sondern von Ihrem Hauptmieter.
  • Beim Umzug ins Eigenheim: Die Wohnungsgeberbestätigung kann nun ganz einfach selbst geschrieben werden. Zusätzlich sollte eine formlose Erklärung beigelegt werden, dass man selbst der Eigentümer der Immobilie ist.
  • Beim Umzug mit der Familie: Zieht die ganze Familie um, müssen nicht alle Mitglieder persönlich beim Meldeamt erscheinen. Es reicht aus, wenn alle in der Wohnungsgeberbestätigung genannt werden und eine Person alle Ausweisdokumente zum Amt mitbringt, um hier die Ummeldung offiziell zu unterschreiben.