In Deutschland herrscht eine allgemeine Meldepflicht (allgemeine Meldepflicht in Deutschland). Das bedeutet, dass jede Person mit Wohnsitz in Deutschland hier gemeldet sein muss und das Amt über seinen aktuellen Lebensmittelpunkt zu informieren hat. Nach einem Umzug muss der neue Wohnort der zuständigen Meldebehörde persönlich innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Wer bereits in unserem Staat gemeldet ist, kann sechs Monate eine weitere Wohnung beziehen, ohne sich ummelden zu müssen. Wird diese Frist überschritten, ist eine Ummeldung innerhalb der nächsten 14 Tage erforderlich. Anstatt den Hauptwohnsitz zu ändern, kann alternativ auch ein Zweitwohnsitz eingetragen werden, für den auch wieder eine 14-tägige Frist gilt. Wird die Ummeldung in diesen zwei Wochen mutwillig oder versehentlich versäumt, muss auf die Kulanz des Amtes gehofft werden, da dieses das Recht hat ein
Ordnungsgeld von bis zu 1.000 € zu erheben.
Dokumente zum Ummelden des Wohnsitzes: ☑ Bargeld ☑ Identitätsnachweis ☑ Anmeldeformular ☑ Wohnungsgeberbestätigung |